Patienteninformation


Was ist zur Therapie Mitzubringen?

  • ärztliche Verordnung
  • aktuelle Befunde
  • großes Badehandtuch
  • bequeme (Sport)Kleidung
  • saubere, geschlossene (Sport)Schuhe und Socken

Ärztliche Verordnung

Physiotherapie darf nur auf ärztliche Anordnung erfolgen. Daher wird vor Beginn der ersten Therapie unbedingt eine ärztliche Verordnung benötigt. Diese umfasst Ihre Diagnose, bestimmt den inhaltlichen Rahmen der Therapie, sowie die Anzahl und Dauer der Behandlungen. Abänderungen der Verordnung dürfen nur unter Rücksprache mit dem verordnenden Arzt vorgenommen werden.

 

Für eine Präventionsbehandlung wird jedoch keine ärztliche Anordnung benötigt.

Kosten der Therapie

Ich bin Wahltherapeut, das bedeutet die Kosten der Therapie sind vorerst von Ihnen selbst zu bezahlen und Ihre Krankenkasse übernimmt danach einen Teil der Behandlungskosten.

Aktuell gelten für Behandlungen, die ich anbiete, folgende Preise:

 

Physiotherapie:

 

45 Minuten ...€ 75,-

 

Für Heilmassagen gelten folgende Preise:

 

30 Minuten ...  35,-

45 Minuten ...  70,-

 

Die Behandlungen sind direkt im Anschluss an die Therapieeinheit bar zu bezahlen. Sie erhalten nach jeder Einheit eine Zahlungsbestätigung. Im Anschluss an die Behandlungsserie bekommen Sie eine gesammelte Honorarnote mit allen Therapiesitzungen ausgestellt. Sollten Sie einmal kein Bargeld zur Verfügung haben, steht Ihnen im selben Gebäude eine Bank mit Bankomat zur Verfügung. Individuelle Lösungen in Bezug auf die Bezahlung sind nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit mir möglich.

 

Kostenrückerstattung

In den meisten Fällen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten rückerstatten lassen. Dafür bekommen Sie jeweils am Ende einer Therapieserie eine Gesamthonorarnote von mir ausgestellt. Diese können Sie gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

 

Auf den Websiten der verschiedenen Krankenkassen finden Sie Tabellen mit den aktuellen Rückerstattungsansprüchen und etwaigen sonstigen wichtigen Informationen. Eventuell wird für die Rückerstattung vor Therapiebeginn eine chefärztliche Bewilligung der jeweiligen Krankenkasse benötigt. Aktuell hat die ÖGK diese vorübergehend ausgesetzt. Erkundigen Sie sich trotzdem vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen zur Kostenrückerstattung bei Wahltherapeuten.

ÖGK 

BVAEB 

SVS